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| Donnerstag, 26. März 2009 In wenigen Wochen hat das Volk wieder einmal Gelegenheit, sich zu einem sehr wichtigen, aber in der Tragweite oft unterschätzten Thema zu äussern: Wollen wir auch weiterhin zwischen einem elektronisch lesbaren und einem normalen Pass wählen können oder wollen wir dies nicht?
Kein wirksamer Schutz vor fremdem ZugriffWenn Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf in der Sendung «Rundschau» behauptet, diese Chips könnten nicht unbefugt ausgelesen werden, dann ist dies -- bei allem Respekt -- eine Lüge. Die Möglichkeit, solche Chips auszulesen besteht, und zwar nicht nur theoretisch in wissenschaftlichen Papieren. Vielmehr wurde sie bereits in Fernsehberichten vorgeführt! Die Entwicklung der Computertechnik hat uns in den vergangenen Jahren eines gelehrt: Ein Vorgang, der heute noch 4h dauert, wird bald in weniger als 2h und noch schneller erledigt sein. Kein Schutz vor TerrorismusWer sind eigentlich diese Terroristen, vor denen man uns schützen will? Es sind beispielsweise Leute, die es geschafft haben, nahezu zeitgleich vier Flugzeuge zu entführen, zwei davon ins World Trade Center zu manövrieren, eines in unmittelbarer Nähe des Pentagon abstürzen zu lassen und mit dem vierten nur knapp ihr Ziel zu verfehlen. Und für diese Leute soll der neue Pass eine unüberwindbare Hürde darstellen? Unkalkulierbares Risiko durch zentrale DatenbankJedes Mittel wird früher oder später missbraucht. Zusammen mit dem neuen Pass soll auch eine zentrale Datenbank für die biometrischen Daten eingeführt werden. Von da aus ist es dann sehr einfach, öffentliche Plätze per Kamera zu überwachen und mit einer automatischen Gesichtserkennung die Leute unbemerkt zu identifizieren. Wer nichts Unrechtes tut hat nichts zu verbergen? Und wie sieht es aus mit Repressalien, wenn man sein Recht auf freie Meinungsäusserung gegen die Regierung wahrnimmt? Können wir uns sicher sein, dass so etwas nie passieren wird? Wie sicher? So sicher wie das Bankgeheimnis nicht verhandelt wird? Fehler kommen vorDie automatische Gesichtserkennung kann nicht zu 100% korrekt arbeiten; Angaben zur Fehlerrate variieren, aber wenn wir sehr grosszügig und wohlwollend annehmen, dass sie bei nur 0.03% liegt, dann führt das am Flughafen Genf im Schnitt zu immerhin 9 bis 10 Fehlern pro Tag. Was passiert, wenn mein Gesicht nicht als mein Gesicht erkannt wird? Stehe ich dann automatisch unter Terror-Verdacht? Fingerabdruck-Scan leicht auszutricksenFingerabdrücke können leicht nachgemacht werden: FazitDer biometrische Pass kostet mehr, schafft aber nicht mehr Sicherheit. Im Gegenteil: Er ist ein Schritt in Richtung des Überwachungsstaats. Ausserdem sollen vertrauliche Daten der Bürger in einer obskuren zentralen Datenbank und auf einem Chip, der problemlos unbemerkt gelesen werden kann, abgespeichert werden. Das ist inakzeptabel. Darum: Nein zum biometrischen Pass! Montag, 14. Juli 2008 Die Flotte der F-5 Tiger, die bereits seit Ende der 1970er-Jahre in der Schweiz im Einsatz sind, genügt den modernen Anforderungen leider nicht mehr und das Ende der geplanten Nutzungsdauer ist nah. Deshalb steht momentan das Projekt des Tiger-Teilersatzes (TTE) an, das natürlich viel zu reden gibt. Dies nehme ich zum Anlass, um die weit verbreitete Meinung des «irrsinnig teuren Flugzeugs» einmal von einer anderen Seite zu beleuchten: Für die Anschaffung der neuen Kampfjets ist ein Kreditrahmen von CHF 2.2 Mrd vorgegeben, als Nutzungsdauer wurden 30 Jahre festgelegt. Hinzu kommen Werterhaltungs- und jährliche Betriebskosten. Da der neue Flugzeugtyp noch nicht feststeht, verwende ich hier die Werte für die F/A-18-Flotte (dies ist eher grosszügig gerechnet, da wahrscheinlich ca. 20 statt 34 Flugzeuge gekauft werden):
- CHF 500 Mio. Werterhaltungskosten pro 10 Jahre (also zweimal)
- CHF 70 Mio. jährliche Betriebskosten
Das macht also geschätzte CHF 5.3 Mrd. für die gesamte Nutzungsdauer von 30 Jahren – eine stolze Summe, das gebe ich gerne zu. Aber machen wir einmal eine andere Überlegung: Die Schweiz zählt 2'180'500 Haushalte. Wir Schweizer sind bekannt dafür, dass wir gerne gegen alle möglichen Risiken Versicherungen abschliessen. Viele von uns sind sogar mehrfach gegen das gleiche Risiko versichert! Ich habe eine Krankenversicherung, obwohl ich gesund bleiben möchte. Ich habe eine Lebensversicherung, obwohl ich momentan den Tod noch nicht vor Augen habe. Ich habe eine Feuerversicherung und hoffe, dass meine Wohnung niemals brennen wird. Versicherungen werden abgeschlossen, in der Hoffnung, sie nie zu brauchen, aber mit dem Ziel, sie zu haben, falls es dann doch einmal nötig sein sollte. Gehen wir einmal davon aus, dass jeder Haushalt eine «Sicherheitsversicherung» abschliesst. Es steht heute und morgen noch kein Krieg an, die Zeiten sind friedlich. Hoffen wir also, dass wir diese Versicherung nie brauchen werden. Nehmen wir nun an, diese Versicherung gäbe es für den Spottpreis von CHF 6.75 pro Monat, also rund CHF 80.00 pro Jahr. Wenn jeder Haushalt eine solche Versicherung abschliesst und seine Prämie an den Bund bezahlt, dann deckt das die Kosten für den TTE! Übrigens lässt sich diese Berechnung auch auf Einwohnerbasis durchführen. Gemäss BFS zählt die Schweiz 5'954'399 Einwohner im Alter von 20 Jahren oder mehr. Für den einzelnen Einwohner beträgt die Versicherungsprämie somit knapp CHF 2.50 pro Monat. Welchen Preis hat unsere Sicherheit? Für mich ist klar: Die Schweiz, in der ich leben will, soll ihren Luftraum selbständig schützen können. Dazu brauchen wir einen Ersatz für die F-5. Ohne die neuen Flugzeuge können wir Anlässe wie die EURO08 oder das WEF und jede andere internationale Konferenz mit namhaften Staatsgästen vergessen. Der Ruf der Schweiz als sicheres Land stünde auf dem Spiel. Mir ist dieser Ruf CHF 2.50 pro Monat wert. Und Ihnen? Die Berechnungsgrundlagen stammen vom Bundesamt für Statistik (Kennzahlen der Bevölkerung) sowie von der Schweizer Luftwaffe (Factsheet zum TTE); sämtliche Angaben sind öffentlich zugänglich.Dienstag, 20. Mai 2008 Bald schon stimmen wir in der Schweiz über die Initiative für "Demokratische Einbürgerungen" ab. Im folgenden geht es darum, einige wenige Argumente der Pro-Seite zu analysieren. Argument: Es gibt kein Recht auf EinbürgerungKorrekt. Grundsätzlich hat niemand das Recht darauf, in der Schweiz eingebürgert zu werden. Soweit bin ich mit den Initianten einer Meinung. Aber heisst das denn auch automatisch, dass das Schweizer Bürgerrecht nach Belieben vergeben werden darf? Meines Erachtens nicht: Die Bundesverfassung beschreibt im Art. 8 die Rechtsgleichheit. Angenommen, zwei Antragssteller haben exakt das gleiche Profil (bezogen auf die sog. "harten Fakten", also Sprachkenntnisse, Integration, wirtschaftliche Selbstständigkeit, keine Vorstrafen etc.). Der eine heisst Antragovic, der andere heisst Gesuchser. Nun wird Herr Antragovic abgewiesen und Herr Gesuchser angenommen. Natürlich fühlt sich Herr Antragovic wegen seiner am Namen ablesbaren Herkunft diskriminiert! Wenn er nun Rekurs einlegt, beruft er sich nicht auf das (selbstverständlich inexistente) "Recht auf Einbürgerung", sondern darauf, dass er unfair behandelt wurde. Ich will eine Schweiz, in der Menschen fair behandelt werden. Argument: Ausländer sollen nicht per Gerichtsentscheid zu Schweizern werdenKorrekt. Glücklicherweise ist das auch nicht so. Die Gerichte sind nämlich nicht dazu da, das Bürgerrecht zuzusprechen, sondern einen vom zuständigen Organ (Gemeindeversammlung, Einbürgerungskommission o.ä.) gefällten Entscheid auf seine Rechtmässigkeit hin zu beurteilen. Dies ergibt im Falle einer Ablehnung folgende mögliche Szenarien:
- Die Ablehnung wird mit den sogenannten "harten Fakten", also den vorher festgelegten Kriterien, begründet. Der Antragssteller nimmt die Rückmeldung auf und versucht, die bemängelten Dinge zu verbessern, belegt also z. B. einen Sprachkurs und stellt in zwei Jahren ein neues Gesuch.
- Die Ablehnung wird ebenfalls begründet, jedoch ist der Antragssteller mit der Begründung nicht einverstanden und legt Rekurs ein. Das Gericht muss nun entscheiden, ob die Begründung ausreichend (= auf den richtigen Kriterien beruhend) und wahrheitsgemäss ist. Falls ja, hat der Antragssteller Pech gehabt. Falls nein, und das ist entscheidend, spricht das Gericht nicht etwa das Bürgerrecht zu, sondern weist die Gemeinde an, neu zu entscheiden.
- Die Ablehnung wird überhaupt nicht begründet. In diesem Fall wird das Gericht den Entscheid ebenfalls aufheben und die Gemeinde muss noch einmal über die Bücher.
Die Gerichte machen also nicht Ausländer zu Schweizern, sondern sie schützen Menschen ungeachtet ihrer Herkunft vor unfairer Behandlung. Mir scheint fast, dass genau das die Aufgabe eines Gerichts ist. Argument: Das Rekursrecht ist ein Damoklesschwert, das über den Gemeinden hängt und sie unter Druck setztJa und Nein. Wenn Druck heisst, sie müssen Leute unverdientermassen einbürgern, dann ist das falsch. Wenn Druck heisst, sie müssen ihre Entscheide korrekt, sachlich und fair begründen, dann ist das wahr -- und es ist auch richtig! Nehmen wir an, die Gemeinde lehnt den Antrag eines Ausländers ab mit der Begründung, er sei nicht genügend integriert. Nun ist es aber so, dass der Antragssteller seit fünf Jahren dort lebt, die Sprache gut beherrscht und seit zwei Jahren aktiv in zwei lokalen Vereinen mitarbeitet. Er wird also diese Begründung nicht verstehen und Rekurs einlegen. Nun ist es an der Gemeinde, entweder zu belegen, dass die Person tatsächlich nicht ausreichend integriert ist; oder, falls diese Begründung nur vorgeschoben war, die wirkliche Begründung zu nennen. Wenn sich diese wirkliche Begründung nicht auf "harte Fakten" stützt, dann ist es eben keine Begründung, sondern reine Willkür. Und vor dieser sollen nicht nur Schweizer, sondern alle in der Schweiz lebenden Menschen geschützt werden. Solange das Verfahren korrekt und fair abläuft, hat die Gemeinde von den Gerichten nicht das geringste zu befürchten. Und seien wir ehrlich: Die Gemeinde ist kein Kindergarten (es wäre schön, man könnte das auch der Bundespolitik vorbehaltlos attestieren): Warum sollte eine Einbürgerungskommission jemanden aus reinem Vergnügen abweisen? Argument: In der Schweiz wird zu viel eingebürgertDieses Argument -- ohne zu diskutieren, ob die Aussage wahr ist oder nicht -- ist sehr schwach. Die Annahme der Initiative würde es nämlich einer besonders einbürgerungswilligen Gemeinde erlauben, das Bürgerrecht nach einem extrem einfachen Verfahren zu vergeben. Weder Bund noch Kanton könnten dagegen etwas unternehmen. Das würde dann zu Masseneinbürgerungen und larscher Einbürgerungspraktik führen. Die Zahl der Einbürgerungen lässt sich nur über die Selektion, also über die Kriterien, regulieren. Genau darüber schweigt sich die Initiative aber aus. Ist das etwa ein versteckter Hinweis darauf, dass die Initianten hoffen, die willkürliche Ablehnung von Anträgen werde zum Regelfall und dies senke dann die Zahl der Einbürgerungen? Argument: Nicht-Integrierte und kriminelle sollen nicht eingebürgert werdenAbsolut richtig. Nur: Was hat dieser Punkt mit der Initiative zu tun? Gar nichts! Die Kriterien, die ein Antragssteller zu erfüllen hat, sind bereits jetzt klar definiert und das leere Strafregister gehört dazu. Dass die zuständigen Organe das ausreichend prüfen, lässt sich nicht per Volksinitiative erzwingen. Diesbezüglich scheint mir aber eines ganz besonders klar: Die Einbürgerung an der Urne ist die beste Garantie dafür, dass die ausreichende Prüfung der Kriterien nicht stattfindet. Wie auch: Man kann doch nicht aufgrund des Passfotos, der Herkunft und der Schulbildung herausfinden, ob jemand kriminell ist (oder wird)! Dazu braucht es Personen, die sich vertieft mit jedem einzelnen Fall auseinandersetzen und die auch die Möglichkeit haben, entsprechende amtliche Dokumente einzusehen. Das kann der Stimmbürger nicht (zum Glück!) und wenn er es könnte, wage ich zu bezweifeln, dass er sich die Zeit nehmen würde -- die Statistiken zur Stimmbeteiligung zeigen ja nach jeder Abstimmung, wie motiviert unsere Bürger teilweise sind. Die Devise wird ganz einfach sein: Im Zweifelsfall (= fast immer) lieber NEIN stimmen. Im Gegenzug heisst das aber auch: Das Hauptziel der Initiative, nämlich Einbürgerungen an der Urne wieder zu ermöglichen, ist objektiv gesehen gar nicht erstrebenswert. Wirklich kleine Gemeinden können bereits jetzt an der Gemeinde- oder Bürgerversammlung direkt und urdemokratisch entscheiden, grössere Gemeinden werden weiterhin eine Einbürgerungskommission benötigen. Es entsteht also für die meisten Gemeinden nicht der geringste Mehrwert. Argument: RechtssicherheitRechtssicherheit ja -- fragt sich nur für wen. Zumindest nicht für den Antragssteller. Der läuft nämlich bei einer Urnenabstimmung Gefahr, buchstäblich wegen seiner krummen Nase oder der Narbe über der Augenbraue ("Der ist doch sicher auch so ein Schlägertyp! Brauchst ja nur zu schauen, wie er aussieht und woher er kommt!") nicht eingebürgert zu werden. Für diejenigen Gemeinden, die das wünschen, wird die Initiative zu einem Freibrief, einbürgerungswillige Personen nach Belieben anzunehmen oder abzuweisen. Das ist mehr als Rechtssicherheit, das ist ein Passe-Partout. Donnerstag, 10. Januar 2008 Am 24. Februar stimmt die Schweiz über die Initiative gegen Kampfjetlärm ab. Dieser Artikel setzt sich kritisch mit einer Veröffentlichung des Vereins HELVETIA NOSTRA auseinander. Quelle der Zitate: www.ffw.ch/content/view/154/666/lang,de_DE/ «Sie sind wirklich bedient, die Menschen im östlichen Berner Oberland und im Wallis, die zu 65 Prozent vom Tourismus leben, aber auch die Bewohner der Region von Payerne. Die Kriegsflugplätze Meiringen-Unterbach, Sion und Payerne machen ihnen das Leben zur Hölle.» Die Militärflugplätze Payerne, Sion und Meiringen sind für ihre jeweilige Region sehr wichtig. Meiringen beschäftigt 197 Personen und bietet 25 Ausbildungsplätze an, in Sion sind es 88 Angestellte und 40 Lernende und in Payerne 230 Angestellte und 32 Ausbildungsplätze. Insgesamt sind in Payerne über 500 Personen mehr oder weniger direkt vom Militärflugplatz wirtschaftlich abhängig. Diese Ausbildungs- und Arbeitsplätze sind von der Initiative direkt bedroht. «Jahraus, jahrein erdulden sie praktisch zu jeder Tages- und Nachtzeit den unvorstellbaren, stetig zunehmenden Höllenlärm der F/A-18 Militärjets und die Verpestung ihrer Umwelt.» Diese Aussage ist absolut übertrieben und falsch. In Meiringen werden während 13 Wochen pro Jahr die F-5 (Tiger) und während 45 Wochen die F/A-18 (Hornet) eingesetzt, wobei letztere während 7 Wochen nur reduziert (max. 10 Flüge pro Tag) betrieben werden. Nachflüge gibt es von Oktober bis März maximal einmal wöchentlich. In Sion werden die Hornets während 7 Wochen und die Tiger während 21 Wochen eingesetzt. Nachtflüge sind nicht vorgesehen und kommen nur ausnahmsweise vor (z. B. wenn eine Maschine wetterbedingt auf einem anderen Flugplatz nicht mehr landen könnte). In Payerne wird während 41 Wochen pro Jahr mit den F-5 und während 40 Wochen mit der F/A-18 geflogen. Nachtflüge sind während 21 Wochen jeweils dienstags oder donnerstags geplant. Die Flugzeiten sind auf allen drei Flugplätzen gleich, nämlich von 08.00 bis 12.00 und von 13.30 bis 17.00 Uhr. Der Nachtflugbetrieb wird spätestens um 22.00 Uhr abgeschlossen. Es kann also weder von «jahraus, jahrein», noch von «praktisch jeder Tages- und Nachtzeit» gesprochen werden. Hinzu kommt, dass der Fluglärm bestimmt nicht stetig zunimmt, da die Flugzeuge nicht lauter, jedoch die Piloten immer mehr sensibilisiert werden, Lärm zu vermeiden. «Sie sehen ihre Lebensqualität zerstört, ihre Touristen abwandern und ausbleiben, den Wert ihrer Liegenschaften bröckeln. Sie sehen ihre Kinder verstört und verängstigt, nervengeschädigt, gehörgeschädigt, wachstumsgeschädigt...» Der Flugplatz Meiringen ist seit 1940 im militärischen Betrieb und seit 1979 wird die F-5 dort eingesetzt. Payerne wurde 1920 eröffnet. Dann kam 1961 die Mirage, 1978 die F-5 und seit 1997 wird auch die Hornet ab Payerne eingesetzt. Ob die Touristen abwandern, kann ich nicht beurteilen. Aber wer in die Nähe eines Flugplatzes (zivil oder militärisch) zieht, muss damit rechnen, dass die Flugzeuge Lärm verursachen. Die Kinder in Meiringen und Payerne wirkten auf mich weder verstört noch verängstigt -- ganz im Gegenteil. Für eine gehörschädigende Wirkung ist der Fluglärm zu wenig laut und zu wenig lang-andauernd; einen Hörschaden würde man allenfalls erleiden, wenn man tagelang ohne Gehörschutz an der Startbahn steht, aber welches Kind macht das schon. Weiter ist mir keine Studie bekannt, welche eine nervenschädigende oder wachstumsstörende Wirkung von Lärm und/oder Flugzeug-Abgasen bestätigen würde. «Und das Schlimmste: es ist hoffnungslos. Ihre Proteste, Einsprachen, Klagen, Fragen und Bitten finden kein Gehör. Systematisch werden sie mit ihren berechtigten, teilweise dramatischen Anliegen von der Armeeleitung abgewiegelt, abgewiesen, zurückgewiesen, zurechtgewiesen, vertröstet, beschwichtigt, ignoriert. Und dies mit einer Arroganz, einer Selbstherrlichkeit, die in der Schweizer Geschichte einzig dasteht.» Ich weiss nicht, wie dies in Meiringen und Sion gehandhabt wird. In Payerne nimmt die Luftwaffe durchaus Rücksicht auf die Anwohner. So wird beispielsweise während Beerdigungen in der Region auf Starts und Landungen verzichtet, um die Zeremonie nicht zu stören. Das ist für mich ein klares Zeichen von Respekt und zeigt, dass die Verantwortlichen durchaus ein offenes Ohr für die Anliegen der Bevölkerung haben. Weiter bemüht sich die Luftwaffe, die Anzahl Flüge so gering wie möglich zu halten, indem sie vermehrt den Simulator für die Ausbildung einsetzt. Und zu guter Letzt beteiligt sich der Bund teilweise an Kosten für Lärmschutz-Massnahmen wie z. B. spezielle Fenster. Die Schweizer Luftwaffe sorgt für die Sicherheit des Schweizer Luftraums und diese Initiative würde ihr ernsthaft schaden.Donnerstag, 13. Dezember 2007 Gestern ist das Undenkbare passiert: Die Vereinigte Bundesversammlung hat -- zum ersten Mal überhaupt -- einen amtierenden Bundesrat abgewählt und durch eine Vertreterin aus der gleichen Partei ersetzt. Nun ist das Geheule gross. Aber nicht alles, was gesagt wird, ist auch wirklich wahr.
Mythos I: Der Wählerwille wird übergangen.
Falsch. Es wird allerhöchstens der Wille von maximal 30% der Wählerinnen und Wähler übergangen; alle anderen haben ja die SVP nicht gewählt. Diese anderen 70% teilen sich auf in diejenigen, denen es egal ist, ob Blocher im Bundesrat ist oder nicht und diejenigen, welche ihn auf keinen Fall im Bundesrat haben wollen. Wer ihn unbedingt wollte, der hat sich sicher durch die Wahlplakate mobilisieren lassen.
Warum schreibe ich "maximal" 30%? Ganz einfach: Auch wenn zweifellos viele Leute wegen Christoph Blocher SVP wählen, so gibt es auch einige, welche die SVP trotz ihm wählen. Diese Gruppe wird es wohl kaum besonders stören, dass er nicht wiedergewählt wurde.
Dem Willen von mindestens 70% der Wahlbevölkerung wurde also Genüge getan: Die Mehrheit hat entschieden, die Minderheit fügt sich. Und wenn man mit 30% auch die stärkste Partei ist, so bleibt man halt eine Minderheit.
Mythos II: Das Parlament steht nicht zur Konkordanz.
Falsch. Konkordanz ist weit mehr als Arithmetik, auch wenn es bereits 2003 zur Mode wurde, dieses Wort als Synonym für die Zauberformel zu gebrauchen. Niemand spricht der SVP das "Recht" auf zwei Sitze ab. Einige Parlamentarier haben sich lediglich die Freiheit genommen, gegen eine Person zu stimmen, die ihrer Meinung nach die Prinzipien der Konkordanzregierung (z. B. Kollegialität, Kooperation, Kompromissbereitschaft etc.) nicht ausreichend vertritt. Das ist ihr gutes Recht, denn die Bundesversammlung ist ja das Wahl- und nicht das Absegner-Gremium des Bundesrats.
Nun ist es vielmehr so, dass die SVP nicht zur Konkordanz steht: Es ist in der Geschichte schon mehrfach vorgekommen, dass eine Partei nicht ihren Lieblingskandidaten in den Bundesrat schicken durfte (vgl. Brunner-Matthey-Dreifuss oder Stich-Uchtenhagen) -- meistens haben übrigens die Bürgerlichen der Linken auf diese Art eins "ausgewischt".
Mythos III: Die SVP wird in die Opposition gedrängt.
Falsch. Die SVP fühlt sich am wohlsten in der Opferrolle. Anstatt die Entscheidung des Parlaments mit Würde zu akzeptieren, zieht sie es nun vor, zu schmollen. Sie hat sich für die Opposition entschieden und schiebt die Verantwortung dafür auf die anderen Parteien.
Dabei hätte sich dieser "GAU" ja einfach vermeiden lassen: Es hätte völlig gereicht, einen anderen Vetreter vorzuschlagen, der für das Parlament wählbar gewesen wäre. Natürlich hätte man dazu die Person Blocher der Sache opfern müssen. Stattdessen hat man es vorgezogen, die Sache der Person Blocher zu opfern. Schade.
Nun frage ich mich, ob die SVP wirklich glaubt, dass 30% der Wählerinnen und Wähler wirklich möchten, dass die von ihnen gewählte Partei eine Konfrontations- und Behinderungspolitik macht, die nebenbei auch viel Steuergelder verschlingen wird. Hier scheint es mir, dass der Wählerwille tatsächlich mit Füssen getreten wird.
Mythos IV: Nur Blocher vertritt unsere Politik.
Ob das stimmt, kann ich nicht beurteilen. Aber wenn es stimmt, dann ist das ein Armutszeugnis für die Partei: Sie zählt 85000 Mitglieder und nur eine einzige Person ist fähig, ihre Politik zu vertreten?
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